Widerruf

Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz

Sie können Ware gemäß dem Fernabsatzgesetz innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware zurückgeben.


Im folgenden der Gesetzestext:

Widerrufsrecht: 1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu Widerrufen. Die ausführlichen Informationen zur Ausübung des Rückgaberechts stehen dem Nutzer im Online-Shop jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Nutzer diese Informationen noch einmal per E-Mail. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. § 361 b BGB wird nicht vereinbart.

2. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn der Bestellwert 40,00 Euro nicht überschreitet, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung der Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.

In jedem Falle ist die Rücksendung ausreichend zu frankieren. Die Rücksendekosten werden dann mit dem Guthaben zurücküberwiesen. Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen, da die Portokosten von unfreien Sendungen unverhältnismäßig hoch sind.

Vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden.
 

Rückgaberecht
§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass

1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,

2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und

3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
 

Rechtsfolgen Widerruf
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.